Reifeprüfung

Zulassung zur Reifeprüfung

Der Abschluss sämtlicher den festgelegten Studienplan abdeckender 204 Stunden berechtigt zum Antreten zur Reifeprüfung:

  • 80 Stunden Kernmodule
  • 76 Stunden Basismodule aus dem allgemeinbildenden Bereich
  • 48 Stunden Ergänzungsbereich: dieser kann beliebig aus Basismodulen und/oder Wahlmodulen zusammengesetzt sein

Der für das Reifeprüfungszeugnis rele­vante Schultyp (Gymnasium oder Realgymnasium) entsteht durch die individuelle Wahl: Für das Gymnasium müssen drei Fremdsprachen inklusive Latein absolviert worden sein. 30 Stunden des Ergänzungsbereichs müssen den Sprachen oder geisteswissenschaftlichen Fächern zugeordnet sein. Andernfalls ist der Abschluss derjenige des Realgymnasiums.

Mündliche Reifeprüfung

Erforderliche Stundenausmaße im Modulsystem, die zum Antreten zur mündlichen Reifeprüfung im entsprechenden Fach absolviert werden müssen, sind in der Modulliste zu sehen.

Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der gesamten Oberstufe mindestens zehn betragen.

Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 betragen. Bei dieser Berechnung müssen die Stunden aus der 5. Klasse mitgezählt werden. Wenn zwei Gegenstände die Summe von 10, drei Gegenstände die Summe von 15 Stunden nicht erreichen, ist eine Ergänzung des entsprechenden Faches um die erforderliche Anzahl an Wahlmodulen möglich.

Mindestens vier Wahlmodule, die einem Fach zugeordnet werden können und überwiegend wissensorientiert sind, können als eigenständiges Fach maturiert werden, sofern sie bis mindestens zur 7. Klasse unterrichtet worden sind. Bei Wahlmodulen mit überwiegend praktischen Implikationen sind zur eigenständigen Maturabilität des entsprechenden Fachs mindestens sechs Module zu wählen.