12.09.2018

Neuerung im Schulpflichts- und Schulunterrichtsgesetz

Mit dem Schuljahr 2018/19 gilt eine Neuregelung im Schulpflichts- und Schulunterrichtsgesetz. Eine Zusammenfassung der Neuregelung befindet sich am Merkblatt bzw. im beigefügten Elternbrief.