Stipendien

Im Sinne einer Solidargemeinschaft bekennt sich der Popperverein zur einer integrativen und ausgleichenden Haltung. Erziehungsberechtigte die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, die Mittel für den Mitgliedsbeitrag aufzubringen bietet der Verein 3 Möglichkeiten:

Durch die Mitarbeit im Vorstand des Poppervereins ist es ganz unbürokratisch möglich, ebenfalls einen Beitrag zu leisten und damit eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag zu erwirken. (Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, auf Wunsch ist es möglich, den Mitgliedsbeitrag einzustellen, einige Mitglieder bezahlen ihn trotzdem um die Schule zu unterstützen.)

Es gibt andererseits auch die Möglichkeit einen Nachlass des Mitgliedsbeitrags oder Zuschüsse zu Schulveranstaltungen wie Reisen zu beantragen. Dabei werden Einzelvereinbarungen bzgl. des Mitgliedsbeitrags und Beiträge zu den Selbstbehalten bei Schulveranstaltungen getroffen.

Aber in einigen Fällen ist selbst damit der Weg an die Sir Karl Popperschule für manche Eltern nicht leistbar. Denn es können noch zusätzliche Kosten wie Wohnung, tägliche Anreisekosten oder eben eine Lebenssituation dazukommen, die auch reduzierte Kosten zu einem  Hindernis werden lassen. Mit einem Stipendium wollen wir  für junge Menschen eine Möglichkeit schaffen, ihre Potenziale an dieser wunderbaren Schule entwickeln zu können.

Sowohl um für Antragsteller/innen einen Richtwert vorzugeben, als auch um für alle Mitglieder Transparenz zu ermöglichen, bitten wir Sie hiermit, sich zur Antragstellung an unten stehender Tabelle zu orientieren. (Ergänzung zu 2.2. der Richtlinien)

Sollte Ihr Familieneinkommen sich im unten angeführten Bereich bewegen, können Sie jedenfalls einen Antrag übermitteln. Dabei geht es uns dezidiert nicht um 10,- Euro mehr oder weniger, diese Zahlen sollen für Sie als Richtwert dienen. 

Die Tabelle bezieht sich auf das Netto-Haushaltseinkommen inkl. Transferleistungen (Kinderbeihilfe, Alimente, etc.)

Haushaltstyp

Faktor

Monatswert

1-Personen-Haushalt

1,0

1.185 €

1 Erwachsene/r + 1 Kind

1,3

1.540 €

1 Erwachsene/r + 2 Kinder

1,6

1.896 €

2 Erwachsene + 2 Kinder

2,1

2.488 €

2 Erwachsene + 3 Kinder

2,4

2.844 €

Jedes weitere Kind ebenfalls Faktor 0,3. Wir orientieren uns damit an der Armutsgefährdungsschwelle lt. Armutskonferenz (60% des Medianeinkommens). Die Tabelle wird jährlich zu Schulbeginn online aktualisiert. Quelle: http://www.armutskonferenz.at/armut-in-oesterreich/aktuelle-armuts-und-verteilungszahlen.html

(Ausgangspunkt der Richtwerte ist eine Familie mit Mietwohnung, sollte Wohnungseigentum oä. vorhanden sein, bitten wir Sie, das selbständig in die Überlegungen mit einzubeziehen.)

Um unserer Verantwortung für ordentliche Geschäftsgebarung nachzukommen, bitten wir Sie, dem Antrag die letztmögliche Einkommenssteuererklärung oder ArbeitnehmerInnenveranlagung (siehe Richtlinien) anzufügen.

Lebenssituationen sind individuell, beispielsweise können Krankheit oder Trennungen sehr schnell die finanzielle Situation verändern, was möglicherweise durch vorangegangene Einkommensnachweise nicht wider gespiegelt wird. Daher ist es uns ganz wichtig zu betonen, dass wir auch bei begründbaren Abweichungen von den genannten Richtwerten jederzeit und auch unter dem Jahr offen sind für Änderungen oder Anträge!

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und wir finden gemeinsam eine für Sie passende Lösung!

Vorstand des "Popperverein",  Wien, September/ Oktober 2018

Einreichschluss für Stipendien für das laufende Schuljahr ist der 31. Oktober und Reisezuschüsse sind (siehe Richtlinien) bitte immer VOR der Reise einzubringen!